Rechtliches – Ist Kratom legal?

Kratom ist in Deutschland, der Schweiz und Österreich nicht im Betäubungsmittelgesetz aufgeführt und somit legal.

Das Oberlandesgericht Köln stellt in seinem Beschluss vom 11.09.2015 (Az. 1 RVs 131, 136/15) klar, dass Kratom nicht dem Arzneimittelgesetz (AMG) unterliegt. 1)Urteil des OLG Köln

Bis 2015 war davon auszugehen, dass Kratom unter das Arzneimittelgesetz (AMG) fällt. Das bedeutet, dass der Verkauf von Kratom nur unter bestimmten Rahmenbedingungen stattfinden darf. Aus diesem Grund weisen Händler darauf hin, dass es nicht für den menschlichen Konsum gedacht ist. Dies ist eine reine gesetzliche Absicherung. Ist Kratom für den menschlichen Konsum gedacht, sollten besondere Auslegungen des BtMG und des AMG beachtet werden.

Um Probleme mit dem Zoll zu minimieren, bestelle dein Kratom stets bei Händlern, die in der EU ansässig sind. Auch wenn die Preise attraktiver sind raten wir von Bestellungen in Ländern außerhalb der EU ausdrücklich ab.

Vor dem Erwerb von Kratom sollte der Rechtsstatus im jeweiligen Land noch einmal überprüft werden.

Kratom zählt nicht zu den kontrollierten Substanzen in:

  • Deutschland
  • Niederlande
  • Österreich
  • Frankreich
  • Norwegen
  • Vereinigte Staaten von Amerika (U.S.A.)
  • Belgien
  • und zahlreiche weitere

Kratom zählt zu den kontrollierten Substanzen in folgenden Staaten:

  • Italien
  • Schweiz
  • Thailand
  • Dänemark
  • Lettland
  • Litauen
  • Polen
  • Rumänien
  • Schweden
  • Australien
  • Malaysia
  • Myanmar

Quelle: www.emcdda.europa.eu (Zuletzt eingesehen: 24. April 2015)

Nachweisbarkeit von Kratom

Die im Kratom enthaltenen Wirkstoffe (Alkaloide) sind mit keinem verfügbaren immunologischen Drogenscreeningtest nachweisbar. Kratom kann nachgewiesen werden, wenn gezielt danach gesucht wird. Lediglich wenige Labore in Deutschland sind dazu fähig und die Kosten sind vergleichsweise sehr hoch.

Kratom und das deutsche Betäubungsmittelgesetz

Im Jahre 2010 wurde die Aufnahme von Kratom in das deutsche Betäubungsmittelgesetz durch den Sachverständigen-Ausschusses des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte geprüft. Die Beschlussfassung zu der Pflanze "Mitragyna speciosa" (Kratom) wurde vertagt (Quelle: BfArM). Kratom wurde somit nicht in das Betäubungsmittelgesetz aufgenommen. Kratom stand auch im Jahr 2015 nicht auf der Tagesordnung des Sachverständigenausschusses (BfArM) am 4. Mai 2015. 2)Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Wie kam es zu dem Verbot von Kratom in Thailand?

Da der Kratombaum ursprünglich in Thailand beheimatet ist, scheint es verwunderlich, warum er dort verboten wurde.

Am 3. August 1943 wurde der Kratombaum im Kratom Act 2486 als verboten deklariert. Der Handel, der Besitz sowie der Konsum von Kratomprodukten war verboten. Ebenso durften keine Kratombäume gepflanzt werden. Hinzu kam, dass alle bestehenden Kratombäume abgeholzt werden mussten. Da der Kratombaum jedoch in Thailand beheimatet ist, stellte dies ein realitätsfernes Vorhaben dar.

Wie kam es dazu?

Die thailändische Regierung war zu dem Zeitpunkt in den Opiumhandel involviert. Sie bezog Steuereinnahmen von Konsumenten und Shops, die mit dem Opiumhandel in Verbindung standen.

Kratom hingegen war frei verfügbar und es mussten keine Steuern abgeführt werden.

Als der "East Asian War" in 1942 ausbrach und der Opiumpreis stieg, konsumierten viele Opiumabhängige Kratom um die Entzugssymptome zu lindern. Die Steuereinnahmen der Regierung sanken und es musste eine Möglichkeit gefunden werden, die fehlenden Einnahmen zu kompensieren.

Die thailändische Regierung entschloss sich, Kratom zu verbieten.

Weshalb steht zur Diskussion, ob Kratom in Thailand legalisiert werden soll?

Crystal Meth ( chem.: N-Methylamphetamin; hochwirksames synthetisches Stimulans auf Amphetaminbasis) ist in aller Medien präsent und gilt als eine der gefährlichsten Drogen. Umso besorgniserregender ist es, dass es in Asien zunehmend beliebter wird. Die Anzahl der Pillen stieg in Südostasien und Ostasien von 2012 auf 2013 um ganze 60%. 3)Artikel auf Focus.de

Nun wird in Thailand diskutiert, ob das als milde Droge eingestufte Kratom legalisiert werden soll. Kratom setzte sich in Südostasien bereits als Volksmedizin durch und findet auch als Opiumsubstitut Anwendung. Die Suchtgefahr von Kratom wird als geringer als die von Koffein eingestuft.

Die Legalisierung von Kratom könnte dem Trend der  "harten" Drogen entgegenwirken und die Situation im Lande entspannen. Studien sowie die Historie des Kratomverbotes begünstigen das Vorhaben des Justizministeriums.